Hausverkauf bei Scheidung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Ohne Ehevertrag gilt für Ehepaare der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass es bei einer Scheidung zum Zugewinnausgleich kommt. Das während der Ehe gewonnene Vermögen wird aufgeteilt. Dazu gehören auch Anschaffungen wie Immobilien. Bei der Scheidung gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie mit dem Haus verfahren werden kann:
1
Realteilung
Das Haus wird umgebaut, so dass zwei Einheiten entstehen. Da dies allerdings architektonisch und wirtschaftlich in den meisten Fällen nicht möglich und sinnvoll ist, wird diese Variante selten in Betracht gezogen.
2
Partner auszahlen
Besonders wenn die Bedürfnisse von Kinder mit bedacht werden müssen und diese nicht aus ihrem Zuhause ausziehen sollen, bietet es sich an, dass ein Ehepartner den anderen ausbezahlt. Achtung: Da meist beide Ehepartner Kreditnehmer sind, muss mit der Bank geklärt werden, dass der Partner, der sein Miteigentum abgibt, aus dem Kredit entlassen wird.
3
Haus verkaufen
Die oftmals einfachste Lösung ist der Verkauf der Immobilie. Der gewonnene Erlös wird auf die Ehepartner aufgeteilt und in der Regel dazu genutzt, den Kredit abzubezahlen. Das restliche Geld können die Ex-Partner nutzen, um getrennt in ein neues Leben zu starten. Diese Lösung ist die unkomplizierteste, weil sie einen klaren Schnitt möglich macht.
Es ist auch möglich, das Haus zu vermieten und den Erlös zu teilen oder das Haus an gemeinsame Kinder zu vererben. Ähnlich wie die Realteilung sind dies aber eher theoretische Lösungen, meist läuft es auf einen Verkauf oder die Ausgleichszahlung hinaus.
Wichtig: Auch wenn eine Trennung oft emotional aufwühlend ist und die ehemaligen Partner Schwierigkeiten im Umgang miteinander haben, ist es wichtig, eine gemeinsame Lösung zu finden. Denn wenn Sie sich nicht einigen können, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, droht die Teilungsversteigerung. Der dabei erzielte Erlös liegt meist deutlich unter dem tatsächlichen Immobilienwert.