Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Citigrund Immobilien GmbH (im Weiteren: „wir“) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652ff. BGB und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (gemeinschaftlich im Weiteren: „Kunde“ oder „Sie“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein, als auch der Käufer bzw. der Vermieter oder Mieter einer Immobilie.

1. Maklervertrag

Ein Maklervertrag zwischen uns und dem Kunden kommt durch Vereinbarung in schriftlicher Form oder per E-Mail oder Telefax (im Folgenden: „Textform“) zustande. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir unsere Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote

Unseren Angeboten liegen die von Dritten erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

3. Weitergabe von Informationen und Angeboten

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe gegenüber dem Weitergebenden Kunden, wie wenn der Kunde selbst den Hauptvertrag abgeschlossen hätte.

4. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mit Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit, unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis, bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu zahlen.

5. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden („Doppeltätigkeit“).

6. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grundlage unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag (notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag, im Weiteren: „Hauptvertrag“) bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das von uns angebotene Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag geschlossen wird. Dies gilt auch bei Erwerb eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objektes im Zuge eines Bieterverfahrens insbesondere einer Zwangs- oder sonstigen Versteigerung.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

Abweichend von vorstehender Regelung entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber Käufern die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind (a) für den Fall, dass wir bereits mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben (Doppeltätigkeit im Sinne von § 656c BGB) oder (b) für den Fall einer Vereinbarung im Sinne von § 656d BGB, die den Käufer zur Beteiligung (Zahlung oder Erstattung) an der Provision verpflichtet nur wenn wir nachweisen können, dass mit dem Verkäufer ebenfalls eine Provisionszahlung vereinbart wurde, die die Höhe der vom Käufer zu zahlenden Provision nicht übersteigt.

7. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

8. Höhe der Provision, Fälligkeit und Verzug

Die von uns im jeweiligen Angebot oder im Maklervertrag genannte Provision wird mit Zustandekommen des Hauptvertrages (mit dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebbarer Bedingungen nach deren Eintreten), zur Zahlung fällig. Abweichend von vorstehender Regelung wird der Provisionsanspruch gegenüber Käufern die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind im Fall einer Vereinbarung im Sinne von § 656d BGB, die den Käufer zur Beteiligung (Zahlung oder Erstattung) an der Provision verpflichtet, erst dann fällig, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Provision nachgekommen ist oder wir einen entsprechenden Nachweis hierfür erbringen. Die Stellung einer Rechnung ist stets keine Fälligkeitsvoraussetzung.

Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, in allen anderen Fällen in Höhe von 9 Prozentpunkten jeweils über dem gültigen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens beliebt unberührt.

Bei Kaufverträgen ist Berechnungsgrundlage der Provision der Kaufpreis inklusive einer eventuell gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer und inklusiver aller Nebenentgelte. Bei Fehlen eines von uns ausdrücklich genannten und wirksam vereinbarten Provisionssatzes richtet sich die Höhe unserer Provision im Übrigen nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

9. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer oder Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Fall haften wir, auch für sonstige Ansprüche auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme einer Haftung aus Vorsatz, verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages, längstens jedoch nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

10. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer vom Makler garantierten bestimmten Eigenschaften beruht, oder einen vertragstypisch vorhersehbaren Schaden betrifft.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist München.

12. Teilunwirksamkeit

Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Im Zweifel gelten für die Erklärungen der Citigrund Immobilien GmbH die Erleichterungen nach § 127 Abs. 2 BGB. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke.

13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Citigrund Immobilien, Maximiliansplatz 12b, 80333 München, Fax 089-23236399, info@citigrund.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 31.10.2022